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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bleicher Medien GmbH

  1. Die Bleicher Medien GmbH (hier: Verlag) handelt im eigenen Namen und für eigene Rechnung im Rahmen der Gemeinschaft DeTeMedien und Bleicher Medien.
  2. Die Bestellung ist rechtsverbindlich und gilt für eine Ausgabe. Sie kann vom Auftraggeber (=Besteller) weder zurückgezogen noch reduziert werden. Als rechtsverbindlich für den Auftraggeber gilt auch die Unterschrift eines Dritten, den der Verlag nach Lage der Dinge für vertretungsberechtigt halten durfte. Der Verlagsbeauftragte ist nicht Vertretungsberechtiger des Verlages (=Auftragnehmer), sondern übermittelt lediglich das Vertragsangebot. Die Bestellung ist ein Antrag an den Verlag auf Abschluss eines Vertrages. Der Auftraggeber verzichtet auf die sofortige Annahme des Antrags durch den Verlag. Der Verlag muss den Antrag nicht ausdrücklich annehmen, der Antrag gilt jedoch als angenommen, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen ab Bestellung eine schriftliche Ablehnung seitens des Verlag erfolgt. Hierbei genügt die rechtzeitige Absendung der Ablehnung. Danach kann ein Auftrag nur noch abgelehnt werden, wenn sich erweist, dass Inhalt oder Form gegen die für das Telefonbuch maßgeblichen Grundsätze verstößt. Der Verlag ist berechtigt, einen Auftrag nur gegen Vorauszahlung anzunehmen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages in Verzug ist. Weicht die Bezeichnung des Auftraggebers im Adressfeld des Bestellscheins von der Bezeichnung des eventuell verwendeten Firmenstempels ab, so bezeichnet ausschließlich die entsprechende Angabe des Firmenstempels den Auftraggeber als Vertragspartner.
  3. Wird der Vertrag auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise mit Einverständnis des Verlages aufgehoben, berechnet der Verlag nach Maßgabe von § 649 BGB einen Pauschalbetrag von 40% des Insertionspreises. Weist der Auftraggeber dem Verlag niedrigere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigeren Aufwendungen festzusetzen.
  4. Mündliche oder telefonische Abmachungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag gültig.
  5. Sofern Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich eingewilligt haben, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse dafür, Ihnen regelmäßig unseren kostenfreien Newsletter zu übersenden. Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse ausreichend. Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den „Abmelden“-Link am Ende jedes Newsletter oder eine E-Mail an unsubscribe@bleicher-medien.de
  6. Die vom Verlag auf der Rechnung bestätigten Preise gelten als Festpreise. Zahlungsfrist für Eintragungen: Netto Kasse innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen seit Fälligkeit in Höhe von 10% sowie die Einziehungskosten berechnet, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Gerät der Auftraggeber nach Vertragsschluss, hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtung aus einem älteren Vertragsverhältnis in Verzug, kann der Verlag die Vertragserfüllung von der Zahlung des alten Vertragspreises abhängig machen und gegebenenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
  7. Der Erscheinungstermin des Telefonbuches wird jeweils (alljährlich) durch DeTeMedien und Verlag festgesetzt. Terminverzögerungen Infolge technischer oder sonstiger Schwierigkeiten, die der Verlag nicht selbst verschuldet, befreien nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht. Wird dem Verlag die Ausführung der Bestellung durch höhere Gewalt unmöglich gemacht, ist er von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages und von Schadensersatzleistungen befreit.
  8. Der Auftraggeber ist für den Eintragungstext/Inhalt seiner Werbeanzeige verantwortlich, er trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Anzeige und stellt den Verlag von allen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen bzgl. der Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummem vor Erteilung das Auftrages von sich aus zu klären. Werden Mehrwert-Rufnummem in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Kunde die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen.
    Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Werbung.
  9. Tritt für den Auftraggeber eine Werbeagentur auf, so haften beide als Gesamtschuldner.
  10. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird eine Gewähr nicht geleistet, es sei denn. der Auftraggeber hat die Gültigkeit des Auftrages im Auftragsschein ausdrücklich davon abhängig gemacht.
  11. Korrekturabzüge werden nur für Anzeigen auf Wunsch geliefert, nicht aber für Zeileneintragungen sowie über System gesetzte Anzeigen. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht oder nicht fristgerecht zurück, oder teilt er die von Ihm gewünschten Änderungen nicht konkret mit, gilt eine Genehmigung zum Druck als erteilt Kosten für Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführungen, Mehrkosten für besondere Leistungen sowie zusätzliche Kosten für verteuernde Ausführung trägt der Auftraggeber.
  12. Änderungswünsche bezüglich der Standardeinträge. sind an den Netzanbieter zu richten. Der kostenlose Standardeintrag umfasst alle Angaben, die zum Auffinden einer Telefonnummer notwendig sind (Name, Anschrift, Rufnummer). Es ist dem Teilnehmer freigestellt, die Eintragung im Rahmen der bestehenden Vorschriften in der für ihn zweckmäßigen Art und Weise zu erweitern bzw. zu vergrößern und hervorzuheben.
  13. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die umseitig bestellte Eintragung in elektronischen Verzeichnissen veröffentlicht werden kann – ungeachtet eines eventuellen Widerspruchs gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen (§ 10 TDSV) – und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden kann.
  14. Ist die in Auftrag gegebene Eintragung ganz oder teilweise nicht aufgenommen worden oder inhaltlich verändert, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach § 634 BGB auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für die Eintragung. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
  15. Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit dem Verlag, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluß vorhersehbare Schäden begrenzt.
    Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist die Haftung des Verlags für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages zur Leistung von Schadensersatz im jeweiligen Verzeichnis.
  16. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen dem Verlag gegenüber schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art einschließlich Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
  17. Zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber, der Vollkaufmann Ist, wird als Gerichtsstand Leonberg vereinbart. Im übrigen ist Gerichtsstand Leonberg, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist.

Hinweis gemäß § 33 BDSG:

Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden In automatisierten Dateien gespeichert.

Adressbuch

Bedingungen:

  1. Die Bestellung ist rechtsverbindlich und gilt für eine Ausgabe. Sie kann vom Auftraggeber (= Besteller) weder zurückgezogen noch reduziert werden. Als rechtsverbindlich für den Auftraggeber gilt auch die Unterschrift eines Dritten, den der Verlag nach Lage der Dinge für vertretungsberechtigt halten durfte. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag gültig.
  2. Wird der Vertrag auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise mit Einverständnis des Verlags aufgehoben, berechnet der Verlag nach Maßgabe von § 649 BGB einen Pauschalbetrag von 40% des Insertionspreises.
  3. Zahlungstermin innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug an eine der bezeichneten Zahlstellen.
  4. Korrekturabzüge werden nur auf Wunsch und nur für Anzeigen, nicht für Zeileneinträge, geliefert.
  5. Für den Eintragungstext ist der Auftraggeber verantwortlich. Er trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Insertion und stellt den Verlag von allen wettbewerbs- und urheberrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter daraus frei. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt und Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Werbung.
  6. Die Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Bei Nichtlieferung des Textes ist der Verlag berechtigt, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zusammenzustellen.
  7. Jeder Auftraggeber erhält ein kostenloses Belegexemplar geliefert.
  8. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Eintragung in elektronischen Gewerbeverzeichnissen veröffentlicht werden kann – ungeachtet eines eventuellen Widerspruchs gegen die Veröffentlichung des Einwohnereintrages.
  9. Für Fehler irgendwelcher Art, insbesondere Druck- oder Satzfehler, kann kein Schadensersatz, sondern nur ein Nachlass des Entgelts gefordert werden (nach § 634 BGB). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  10. Infolge höherer Gewalt herbeigeführte Terminverzögerungen befreien nicht von der beidseitigen Leistungsverpflichtung.
  11. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb 30 Tagen nach Erscheinen des Adressbuches dem Verlag schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.
  12. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren, und bei Vollkaufleuten für das gesamte Verfahren, ist Leonberg.

Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

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